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Registrierkassa - Online Steuerberatung| kompetent | transparent | fair

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Registrierkassa

Seit 1. Juli 2016 müssen alle Unternehmen, die mehr als € 15.000,00 Jahresnettoumsatz (Umsatz ohne Umsatzsteuer) und davon von mehr als € 7.500,00 Barumsätze erzielen (Ausnahme "Kalte-Hände-Regelung"), eine Registrierkassa einsetzen.

Barumsätze sind alle Zahlungseingänge mit
  • Bargeld
  • Gutscheinen, Bons, Geschenkmünzen, ...
  • Kreditkarten, Kundenkarten, ...
  • Bankomat, Handy, Quick, ...
  • Barschecks


keine Barumsätze sind:
  • Überweisungen
  • Umsätze in Onlineshops, bei denen KEINE Barzahlung erfolgt
Links zur Registrierkassenpflicht
Hinweis: Bei den angeführten Links handelt es sich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit!
GRABMANN & Partner
Steuerberatungs GmbH
Linke Wienzeile 4/1/1.DG
1060 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
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Montag - Donnerstag :  09:00 - 18:00
Freitag:                            09:00 - 12:00
Samstag - Sonntag :      geschlossen
Online
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