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BETREUUNG/HONORAR
Buchhaltung
BUCHHALTUNG
Steuern sparen durch korrekte Verbuchung

Bei der Erstellung der Buchhaltung wird der Grundstein jeder Steueroptimierung gelegt. Bei der Belegerfassung kontrollieren wir die erhaltenen Belege auf augenscheinliche Fehler und informieren unsere Kunden, wenn wir Fehler oder Verbesserungsvorschläge entdecken. Das größte Einsparungspotential liegt in der Kontrolle der erhaltenen Rechnungen, ob die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug vorliegen:
  • fehlende UID-Nummer des Lieferanten
  • die Kontrolle auf eine ungültige UID-Nummer des Lieferanten kann von uns nur gemacht werden, wenn wir mit Lieferantenkonten buchen oder wir den ausdrücklichen Auftrag zur Kontrolle der UID-Nummer vereinbart haben
  • falsche Umsatzsteuersätze
  • Ausweis (und Zahlung) einer ausländischen Umsatzsteuer, obwohl mit einer UID-Nummer jeder Einkauf in der EU umsatzsteuerfrei ist
  • ein fehlendes Liefer- oder Leistungsdatum
  • eine fehlende Bezeichnung der Lieferung oder Leistung - vor allem auf Kassenbons
  • ein fehlender Lieferant bei Rechnungen über € 400,00
  • usw usw usw

Monatlich oder quartalsweise erfolgt von der Geschäftsleitung, bei jeder von uns erstellten Buchhaltung, eine nochmalige Kontrolle auf unerklärliche Abweichungen zu den Vorjahren oder Vormonaten sowie andere Unregelmäßigkeiten. Nach der Freigabe wird die Umsatzsteuervoranmeldung zum Versand an das Finanzamt vorbereitet und die am 15. des Folgemonats zu bezahlenden Steuern an unsere Klienten versandt.

Kurz vor dem 15. eines Monats  erfolgt auch hier ein wichtiger Arbeitsschritt: die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen (für Einkäufe im EU-Ausland) an das Finanzamt.
VORGANGSWEISE / ABLAUF
Da die Umsatzsteuer spätestens am 45 Tage nach Ende des Monats oder des Quartals an das Finanzamt überwiesen werden muss, bitten wir um Übersendung der Unterlagen bis 15. des Folgemonats, um einen fortlaufenden Arbeitsgang zu gewährleisten. Sollten Sie Buchhaltungsdaten oder Belege früher benötigen oder ist es Ihnen nicht möglich die Unterlagen bis zum Termin zu überbringen, bitte ich um Ihre Info, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu vereinbaren.

INFO:
Auch bei quartalsweiser Buchhaltung/Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) brauchen wir die Unterlagen bis zum 15. des Folgemonats, da es uns sonst nicht möglich ist für alle unsere Kunden die Steuern bei allen Quartalsbuchhaltung fristgerecht fertig zu stellen.
Wolfgang GRABMANN
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schenkendorfgasse 35/I/7-8
1210 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
 Öffnungszeiten
  Montag - Donnerstag :  08:00 - 16:30
  Freitag:                            08:30 - 13:00
  Samstag - Sonntag :     geschlossen

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