WIR ÜBER UNS

PRÜFUNGSOPTIMIERUNG
Wir unterstützen Sie bei allen Prüfungen
Wir stehen Ihnen bei Steuerprüfungen jeder Art kompetent zur Seite und treffen schon im Vorhinein alle Vorkehrungen und Maßnahmen zur Prüfungsoptimierung.
Die eigentliche Vorbereitung beginnt bereits bei der laufenden Betreuung, wenn noch lange keine Prüfung angesetzt wurde. Sobald wir Belege oder Unterlagen erhalten bzw von Maßnahmen in Ihrem Unternehmen oder privaten Umfeld erfahren, analysieren wir, ob es hier zu Problemen bei Prüfungen kommen könnten. Von unseren Aktivitäten merken Sie erst, wenn wir Sie kontaktieren und Verbesserungsvorschläge machen.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Geprüft werden im Regelfall drei Jahre. Vor der Prüfung erfolgt die Ankündigung und die Bekanntgabe des Prüfungszeitraums sowie der geprüften Steuern. Nach der Vereinbarung des Beginns und des Ortes der Prüfung werden Belege von uns angefordert, um sie auf mögliche Probleme und kritische Punkte zu überprüfen.
Betriebsprüfung - wir verringern Ihre Sorgen
Steuerprüfungen sind für Steuerzahler immer mit großer Verunsicherung und Sorge verbunden. Sie können Ihre Bedenken mit uns besprechen; wahrscheinlich können wir Ihre Zweifel verringern und manchmal sogar zerstreuen. Auf jeden Fall, stehen wir Ihnen im Fall einer Prüfung mit all unserem Fachwissen zur Seite und bereiten Sie bestmöglich auf Fragen des Prüfers vor. Sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Prüfung selbst, beraten Sie individuell und kompetent um die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten.
Wir lassen Sie nicht untergehen!
Lohnabgabenprüfung: Vorbereitung ist wesentlich
Die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, auch als GPLA bekannt, kann Nachforderungen des Finanzamtes bzw. der österreichischen Gesundheitskassa (vormals Gebietskrankenkasse) zur Folge haben. Steht eine Prüfung ins Haus, ist eine umfassende und präzise Vorbereitung wesentlich und unverzichtbar.
Die Aufgaben der Finanzpolizei
Die Finanzpolizei schreitet als Organ der Abgabenbehörde ein und ist für Maßnahmen zur Steueraufsicht, der Einbringung und der Abgabensicherung zuständig. Bei einer Prüfung erfolgt unter anderem die Feststellung illegal beschäftigter Arbeitnehmer und die Kontrolle der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abfuhr aller lohnabhängigen Abgaben sowie die Überwachung von Sozialversicherungsbetrug und die Kontrolle der Einhaltung der Anzeigepflichten des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.