Honorar bei Vermietung - Online Steuerberatung - Komfort Steuerberatung: kompetent | transparent | fair

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LEISTUNGEN
Honorar Vermietung
HONORAR BEI VERMIETUNGSEINKÜNFTEN
Für die aus der Vermietung von Immobilien (Eigentumswohnung, Ein- oder Mehrfamilienhaus, Zinshaus, usw) erziehlten Gewinne muss Einkommensteuer bezahlt werden.

Am Anfang ist es komplizierter und arbeitsaufwändiger, nach 2-3 Jahren hat sich alles eingespielt und die Unterlagen für die Steuererklärungen können von Ihnen "fast von selbst" erstell werden.

Nach Ihrer Auftragserteilung melden wir dem Finanzamt die Aufnahme der Vermietungstätigkeit (falls nicht bereits von Ihnen gemacht) und klären mit Ihnen grundsätzliche Fragen bei einer Vermietungstätigkeit aus steuerlicher Sicht. Zivilrechtliche Fragen können wir auf Grund unserer langjährigen Praxis sehr oft beantworten. Da zivilrechtliche Beratung jedoch Anwälten vorbehalten ist, müssten wir Sie dann um Ihre eigene Recherche (z.B: im Internet) oder Nachfrage bei einem Anwalt bitten, damit unsere Auskünfte auch wirklich rechtlich korrekt sind.

Danach  berechnen wir den steuerlichen Grund- und Gebäudeanteil. Nur der Gebäudeanteil ist als Abschreibung (steuerlicher Wertverlust der Immobilie) in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigten. Im Folgejahr werden von uns die Steuererklärungen samt Beilagen erstellt und an das Finanzamt übermittelt.

Es muss immer pro Objekt eine gesonderte Beilage (E1b) an das Finanzamt übermittelt werden.
HONORAR
Im ersten und zweiten Jahr empfiehlt sich eine Betreuung mittels preiswerten Pauschalhonorar in der Komfort-Steuerberatung, ab dem dritten Jahr wird es kein Problem sein, auf die um ca. 40 % günstigere honorarreduzierte Betreuung (Sparpaket) umzusteigen. Beim Sparpaket erstellen wir weiter die Steuererklärungen, unsere rund-um-Betreuung ist jedoch auf das Notwendigste reduziert.

Beispiel für ein Pauschalhonorar bei Vermietung einer Immobilie - einmalige Arbeiten zu Beginn der Vermietung:
  1. Übernahme der Betreuung (bei allen Arbeiten können Sie zwischen einem Pauschale und Verrechnung nach Zeit wählen):
    1. "normale" Vermietung
    2. "AirBNB"-Vermietung (zeitaufwändiger)
  2. Erklärung der wichtigsten Grundbegriffe bei der Vermietung sowie Klärung ob die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist
  3. Meldung der Vermietung an das Finanzamt
  4. Berechnung des steuerlichen Grund- und Gebäudeanteils:
    1. bei zur Gänze vermieteten Immobilien
    2. bei nur teilweise vermieteten Immobilien (zeitaufwändiger)

Beispiel für ein Pauschalhonorar bei Vermietung einer Immobilie - jährlich notwendige Arbeiten:
  1. Erstellen der Steuererklärungen und Beilagen samt Einreichung beim Finanzamt
  2. Kontrolle der Steuerbescheide
  3. Option ab dem 4. Jahr: Erstellen der Steuererklärungen und Beilagen samt Einreichung beim Finanzamt im Rahmen der Online.Steuerberatung.STEUERPROFI


Wolfgang GRABMANN
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schenkendorfgasse 35/I/7-8
1210 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
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Büro
  Montag - Donnerstag :  09:00 - 15:00
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