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FAQ Zahlungsfristen Finanzamt - Online Steuerberatung| kompetent | transparent | fair

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ZAHLUNGEN
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ZAHLUNGSFRISTEN FINANZAMT
Bei Zahlungen an das Finanzamt muss man bei der Frist unterscheiden ob es sich um
  • Umsatzsteuer
  • Lohnabgaben
  • Vorauszahlung Einkommen- oder Körperschaftsteuer
  • Nachzahlungen aus den Jahressteuererklärungen
  • Säumnis- oder Verspätungszuschläge und Zinsen aus Steuerstundungen
  • Zinsen aus Einkommen- oder Körperschaftsteuernachzahlungen
  • einmaligen Steuervorschreibungen (z.B: Immobilienertragssteuer)
handelt

Die Umsatzsteuer und die Lohnabgaben sind Selbstbemessungsabgaben. Diese sind vom Unternehmer selbst zu berechnen und ohne Aufforderung oder Vorschreibung mittels Verrechnungsanweisung an das Finanzamt zu bezahlen. Bei einem Guthaben oder wenn die Zahlung nicht möglich ist, muss zumindest die Höhe der Beträge unter Angabe des Zeitraums an das Finanzamt gemeldet werden.
GRABMANN & Partner
Steuerberatungs GmbH
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1060 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
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