ONLINE.STEUERBERATUNG
sevDesk
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sevDesk ist ein Erfassungs- und Fakturierprogramm mit dem auch alle Zahlungen an Lieferanten und Dienstleister sowie die Mahnung von offenen Rechnungen gemacht werden kann.
Es handelt sich um kein Buchhaltungsprogramm und daher ist nur für Einnahmen-Ausgaben-Rechner geeignet. Es wird keine doppelte Buchaltung erstellt, die bei einer GmbH oder Bilanzierer notwendig sind. Außerdem gibt es - für eine gesetzeskonforme doppelte Buchhaltung notwendig - keinen BAO-Export für Prüfungen der Behörden.
sevDesk ist eine deutsche Software, die teilweise auf österreichische Bedürfnisse angepasst wurde. Daher werden vor allem deutsche Steuer- und Buchhaltungsausdrücke verwendet, die sehr oft nicht mit dem österreichischen Begriffen und Regelungen übereinstimmen. Der Export erfolgt im DATEV-Format: DATEV wird von vielen Steuerberatern in Deutschland verwendet; das Gegenstück in Österreich ist BMD.
Wir haben sevDesk ausführlich getestet - auch aus Sicht eines Unternehmers - und wissen daher, wie Sie die Belegerfassung am effizientesten und am einfachsten in sevDesk durchführen können und welche Einstellungen Sie machen müssen, damit auch die Ein- und Verkäufe in und aus der EU korrekt erfasst werden. Wir können Ihnen aber nicht alle deutschen Ausdrücke "übersetzen" und wir können keine sevDesk-Schulungen machen.
das ist in Österreich zu beachten
Es kann nur die deutsche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermittelt werden; NICHT jedoch österreichische Erklärungen. Übernehmen Sie daher die Monatssalden Ihrer Einnahmen und Ausgaben in unser - für Kunden - kostenloses Erfassungsfile. Somit können Sie die, in das Erfassungsfile integrierte Umsatzsteuervoranmeldung verwenden, um Ihre Daten in FinanzOnline zu erfassen.
Weiters gibt es keine Möglichkeit, ein Journal oder Konten als pdf-Auswertung zu generieren, sondern man muss in einer Bildschirmsaldenliste bei jedem Konto die Buchungen einzeln aufrufen.
Bevor Sie mit sevDesk starten achten Sie bitte auf die Verwendung österreichischer Kontonummern - standardmäßig sind unter Umständen deutsche Kontonummern vorhanden und befüttern Sie die "Umsatzsteuerregelungen" korrekt, damit vor allem Ihre Ein- und Verkäufe in das EU-Ausland richtig erfasst werden können. Weiters muss eine korrekte Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben erfolgen.

Aus Erfahrung wissen wir allerdings, dass in den Umsatzsteuerregeln bei der Anlage durch unsere Kunden zwar korrekt zwischen Inland und Ausland unterschieden wird. Leider gibt es aber immer wieder Fehler in den erfassten Umsatzsteuerregeln bei
- Importen von Waren aus der EU (innergemeinschaftlicher Erwerb): sevDesk nennt dies "innergemeinschaftlicher Erwerb" mit Aktivierung in der 3. Zeile (für Ausgaben) Link zur sevDesk-Hilfe
- Export von Waren in die EU (innergemeinschaftliche Lieferung): sevDesk nennt dies "innergemeinschaftlicher Lieferung" mit Aktivierung in der 2. Zeile (für Ennahmen) Link zur sevDesk-Hilfe
- Dienstleisungen von ausländischen Unternehmern für unsere Kunden (reverse Charge mit Umsatzsteuerpflicht in Österreich): sevDesk nennt dies "Reverse Charge Drittland" mit Aktivierung in der 3. Zeile (für Ausgaben). Link zur sevDesk-Hilfe
- Dienstleisungen an ausländische Unternehmern durch unsere Kunden (reverse Charge mit Umsatzsteuerpflicht im Ausland): sevDesk nennt dies "Reverse Charge Drittland" mit Aktivierung in der 2. Zeile (für Einnahmen). Link zur sevDesk-Hilfe
Man kann zwar die Stammdaten nachträglich ändern, nicht jedoch die davor - mit den falschen Regeln - erfassten Buchungen. Für diese Korrekturen müssten Sie entweder alle Buchungen nochmals durchsehen und korrigieren oder wir machen dies im Zuge des Jahresabschlusserstellung "in Bausch und Bogen" - was natürlich auch uns Zeit kostet. Wir kontrollieren in diesem Fall alle auf den einzelnen Konten verbuchten Belege und müssen jede Buchung auf die korrekte Versteuerung durchsehen. Im Regelfall ist trotzdem die Änderung durch uns am sinnvollsten, auch wenn es extra was kostet.
Die Belegerfassung entspricht den gesetzlichen Voraussetzung für eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Im Falle einer Prüfung besteht jedoch keine Möglichkeit den geforderten BAO-Export zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss dem Prüfer ein sevDesk-Zugang zur Verfügung gestellt werden, damit dieser über die Auswertung "EÜR - Einnahmen-Überschuss-Rechnung" auf die Konten und die Belege zugreifen kann. Es kann sein, dass der Prüfer damit ein Problem hat und Ihre Belegerfassung - seinem Empfinden nach - als mangelhaft registriert. Auf jeden Fall würde dies keine angenehme Atmosphäre für eine Prüfung schaffen. Zusätzlich hat der Prüfer vollen Zugang auf all Ihre Aufzeichnungen und internen Informationen.
unsere Unterstützung
Wir können zwei Arten der Unterstützung anbieten:
- den Import Ihrer Kontenstammdaten und Ihrer Buchungen. Wir haben ein Importfile für BMD (unserer Bürosoftware) erstellt und können Ihre Buchungen und Ihre (Konten)Stammdaten importieren.
- den Import Ihrer Kontenstammdaten und die Salden Ihrer erfassten Einnahmen- und Ausgaben je Konto auf Basis der abrufbaren Saldenliste
Import Ihrer Buchungen und Ihrer (Konten)Stammdaten:
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie alle Stammdaten - wie oben beschrieben - korrekt erfasst haben. Wir sollten daher vor dem Import Ihre Stammdaten und Umsatzsteuerregeln kontrollieren. Wenn wir Fehler finden (war bisher immer der Fall) werden wir auf jeden Fall die Stammdaten und Umsatzsteuerregeln richtig stellen. Die Korrektur der Buchungen müsste jedoch einzeln erfolgen.
Import Ihrer Saldenliste samt Import Ihrer Kontenstammdaten:
In der Praxis hat sich diese Vorgangsweise als die sinnvollere und kostengünstigere Lösung heraus kristallisiert. Wir übernehmen nur die Salden der in sevDesk vorhandenen Gewinn- und Verlustrechnung zur Erstellung Ihrer Steuererklärungen.