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Gewerbeschein - Online Steuerberatung| kompetent | transparent | fair

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BEHÖRDEN
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Gewerbeschein
In Österreich muss jeder Unternehmer einen Gewerbeschein bei der Gewerbebehörde lösen. Wir können Ihnen wertvolle Infos zur Gewerbeanmeldung geben und Ihnen bei speziellen Fragen Kontaktdaten nennen.

Fristen Gewerbeanmeldung
Die Anmeldung eines Gewerbes muss VOR Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Eine Tätigkeit gilt als aufgenommen, sobald ein Unternehmer nach außen in Erscheinung tritt. Dies kann beispielsweise sein
  • Online-gehen einer Homepage
  • Werbeaussendungen
  • Anbringen eines Firmenschildes
  • Gespräche zur Kundenanbahnung

Bei konzessionierten Gewerben (z.B: Gastronomie oder Baumeister), darf die Tätigkeit erst nach Bewilligung der Gewerbeanmeldung erfolgen.

Im Rahmen unseres Gründerpauschales oder im Rahmen einer Einmalberatung können wir Ihnen gerne die Grundzüge des Gewerberechts näher bringen. Bei speziellen Fragen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Bezirksstelle der Wirtschaftskammer.
GRABMANN & Partner
Steuerberatungs GmbH
Linke Wienzeile 4/1/1.DG
1060 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
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Montag - Donnerstag :  09:00 - 18:00
Freitag:                            09:00 - 12:00
Samstag - Sonntag :      geschlossen
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