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GmbH-GESCHÄFTSFÜHRER
Die steuerliche Behandlung eines GmbH-Geschäftsführers ist immer von der Höhe der Kapitalbeteiligung an der GmbH abhängig und ob der Geschäftsführer gegenüber der Generalversammlung weisungsgebunden ist. Egal wie hoch die GmbH-Beteiligung ist, muss eine Lohnverrechnung gemacht werden und die GmbH muss für die Geschäftsführerbezüge Lohnabgaben bezahlen (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und Lohnsummensteuer).
In vielen Branchen ist der Geschäftsführer vom Kollektivvertrag ausgenommen.
Für den GmbH-Geschäftsführer muss immer eine Lohnverrechnung gemacht werden und der Bezug unterliegt den ca. 8 % an Lohnnebenkosten. Wenn die GmbH-Beteiligung über 25 % liegt, muss der Geschäftsführer auch eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Durch die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile, wird unser Honorar ab einem Geschäftsführerbezug von € 2.000,00 pro Monat im Endeffekt vom Finanzamt bezahlt.
**) der Geschäftsführer wird teilweise als Unternehmer und teilweise als Dienstnehmer behandelt
***) der Geschäftsführer wird ausschließlich als Unternehmer behandelt. Daher ist eine Einkommensteuererklärung samt Beilagen und auch (wahlweise) eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben