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SERVICE & INFO
Alle Infos zur Hochwasserhilfe
HOCHWASSERHILFEN
Auf dieser Seite haben wir die steuerliche Absetzbarkeit von Hochwasserschäden sowie Links zu Hilfsorganisationen bzw Unterstützung nach dem Hochwasser zusammengestellt. Es würde den Rahmen sprengen, alle angeführten Punkte aus dem Amtsdeutsch in eine verständliche Sprache zu übersetzen.

Eine Hochwasservorsorge (z.B: Einbau von Hochwasserschutzbauten) ist nicht absetzbar. Spenden an - beim Finanzministerium gelisteten Hilfsorganisationen - sind absetzbar, nicht jedoch Spenden an Betroffene.

Sie können ein Erfassungsfile auf MS-Excel-Basis kostenlos anfordern. Die Verwendung dieses Files erfolgt ohne jegliche Haftung unsererseits oder Beratungszusage. Daher können auch keine Fragen zur Dateneingabe beantwortet werden. Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe.
ALLGEMEINE INFOS
Unternehmer und Privatpersonen können die Ersatzbeschaffungen - nicht den entstandenen Schaden - steuermindernd geltend machen. Unternehmer als Betriebsausgabe; Privatpersonen als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt. Der steuerlich absetzbare Betrag ist abzüglich aller Rabatte, Versicherungsleistungen oder Zuschüssen von staatlicher oder gemeinnütziger Stelle zu berechnen. Eigene Arbeitsstunden können bei der Steuer nicht abgesetzt werden; bei der Versicherung unter Umständen schon.
Bei Unternehmer mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4/3 EStG) oder Vermieter sowie bei Privatpersonen, gilt immer das Abflussprinzip: der Betrag ist in dem Jahr steuerlich relevant, in dem er bezahlt wurde. Es kann daher sein, dass ein Kredit steuerlich sinnvoller ist, als eine Barzahlung. Dies deswegen, da das Einkommen in Österreich nach den sogenannten Progressionsstufen besteuert wird.

Bruttolohn/-gehalt
- Sozialversicherung
- steuerliche Absetzbeträge
- Hochwasserausgaben
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steuerpflichtiges Einkommen (Basis für die Lohn- oder Einkommensteuer)

Das steuerpflichtige Einkommen wird in Einkommensstufen zerlegt. Je nach Einkommensstufe ist ein unterschiedlicher Einkommensteuersatz anzuwenden. Ein steuerpflichtiges Einkommen von € 30.000,00 wird zerlegt in:
€ 12.816,00      0 % --> Steuer = €       0,00
€  8.002,00     20 % --> Steuer = €   1.600,40
€  9.182,00     30 % --> Steuer = €   2.754,60
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€ 30.000,00                       €   4.355,00
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  • Wenn der Schaden von € 30.000,00 im ersten Jahr sofort bezahlt wird, ist keine Einkommensteuer fällig und die Steuerrückvergütung liegt bei € 4.355,00
  • Wenn der Schaden von € 30.000,00 mit einem Kredit von 39 Monaten (3 Jahre + 3 Monate) bezahlt wird, werden pro Jahr maximal € 9.182,00 bezahlt. Der Gesamtschaden von € 30.000,00 bringt daher pro Jahr, eine Steuerrückvergütung von 30 % --> das sind 30 % von € 30.000,00, also in Summe € 9.000,00. Bei dieser Berechnung sind die Zinsen nicht berücksichtigt und müssten gegengerechnet werden. ABER: auch die bezahlten Zinsen können steuerlich geltend gemacht werden und die bezahlten Zinsen bringen daher auch nochmal eine Steuerrückvergütung von 30 % pro Jahr.

Es gibt keine Bestimmung, dass zinsenlose Privatdarlehen von Freunden und Verwandten nicht zulässig wären. Wichtig ist, dass der Kredit zuerst an den Geschädigten ausgezahlt und erst danach die Zahlungen geleistet werden sowie danach auch regelmäßig (wie an eine Bank) der Kredit zurückgezahlt wird.

UNTERSTÜTZUNG UNTERNEHMER
Sowohl das Finanzministerium als auch die österreichische Gesundheitskassa bieten Erleichterungen für Hochwasseropfer, wie die
  • Verlängerung von abgabenrechtlichen Fristen
  • Erleichterung von Steuervorauszahlungen oder Steuernachzahlungen

Infos des Finanzministerium zu Erleichterungen bei offenen Steuerbeträgen bzw zur steuerlichen Behandlung von erhaltenen sowie geleisteten Geld- und Sachspenden:

Infos der österreichischen Gesundheitskassa zu offenen Beiträgen sowie Zahlungserleichterungen:
LINKS FÜR UNTERSTÜTZUNG
Österreich hilft Österreich:
ist ein Zusammenschluss von Hilfsorganisationen (Caritas, Diakonie, Hilfswerk, Österreichisches Rotes Kreuz, und Volkshilfe). Es kann daher nur ein Antrag bei einer der Organisationen gestellt werden.





GRABMANN & Partner
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