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Energiekostenzuschuss
ENERGIEKOSTENZUSCHUSS
Schon lange ist der Zuschuss zu den Energiekosten (zielgerichtet für Betriebe) von der Bundes-regierung für den Förderzeitraum 1. Feber bis 30. September 2022 angekündigt worden, nun rückt die Antragstellung in greifbare Nähe. Wir geben Ihnen heute eine Basisinformation (Stand 3.11.2022, 16.00 Uhr) zur formalen Abwicklung der Förderung. Die Abwicklung erfolgt über die aws (austria wirtschaftsservice), diese war bereits mit der Abwicklung der Corona-Investitionsprämie befasst und hat sich als umständlich und bürokratisch erwiesen.
Schritt 1: Registrierung (Voranmeldung)
In einem ersten Schritt müssen Sie sich als Unternehmer (= Antragsteller) selbst auf der Homepage der aws registrieren, damit Sie dann überhaupt später einen Antrag stellen können! Das ist die sog „Voranmeldung“, welche Sie selbst durchführen müssen. Eine solche Voranmeldung ist nur im Zeitraum 7. Nov bis 21. Nov 2022 möglich. Es ist zu erwarten, dass gegen Ende der Voranmeldefrist sehr viele Anträge eingebracht werden – das war damals bei der Corona-Investitionsprämie auch so mit der Folge, dass der Server der aws zusammengebrochen ist. Wir raten Ihnen daher, die Voranmeldung frühzeitig vorzunehmen. Überdies ist der Fördertopf betragsmäßig limitiert. Sie werden nach der Voranmeldung eine Absendebestätigung erhalten.
Schritt 2: Antragstellung
Die eigentliche Antragstellung ist erst gegen Mitte/Ende Nov hin möglich und wird aller Voraussicht nach vor den Weihnachtsfeiertagen bereits enden. Im Rahmen des Schritt 1 (Voranmeldung) wird jedem Unternehmer ein bestimmtes Zeitfenster zugewiesen, nur innerhalb dessen kann der Antrag eingebracht werden. Das Zeitfenster wird voraussichtlich ca eine Woche betragen. Pro Unternehmen ist nur ein einziger Antrag möglich.
Derzeit sind inhaltlichen Details noch nicht bekannt sind.
Wie aufwendig die danach anschließenden Überprüfungen der eingebrachten Anträge sein werden, können wir heute nicht vorhersehen. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit Corona-Förderungen wird es wahrscheinlich wieder sehr chaotisch zugehen und die Bestimmunmgen mehrmals - auch nachträglich - geändert werden. Wie lange diesmal die Auszahlung dauern wird ist auch nicht abschätzbar. Auf jeden Fall wird das Beantragen der Förderung mit einem großern zeitlichen Aufwand verbunden sein.
Wichtige Hinweise:
- Die zwingende Mitwirkung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters ist nur bei Unternehmen mit mehr als 700.000,- Jahresumsatz notwendig
- Von seiten der aws wurde angekündigt, dass auf deren Homepage demnächst eine Berechnungshilfe zur Verfügung gestellt wird, die eine erste Indikation dafür gibt, wie hoch die Zuschusshöhe sein könnte.
- Der Zuschuss muss grundsätzlich mindestens 2.000,- betragen.
- Für kleine Unternehmen (bis 700.000,- Jahresumsatz) wurde ein pauschaliertes Berechnungsmodell angekündigt, wonach ein Zuschuss von mind 300,- und max 1.800,- möglich sein soll. Details dazu liegen derzeit noch nicht vor.
- Die inhaltlichen Details - wie die Förderung zu berechnen ist und welche genauen Werte relevant und verglichen werden müssen - sind noch nicht bekannt! Das wird erst in der Förder-Richtlinie geschehen. Aus diesem Grund können wir heute noch keine Aussagen zum Umfang der relevanten Zahlen tätigen. Heute wissen wir nur, dass für die Antragstellung letztlich nicht nur Eurobeträge hinsichtlich der Energiepreise für die Antragstellung notwendig sein werden, sondern auch die verbrauchten Mengen. Und diese Daten werden wohl für den Förderzeitraum (1.2. bis 30.9.2022) und für (zumindest) einen entsprechenden Vorjahreszeitraum notwendig sein. Vorbereitend ist es daher anzuraten, jetzt bereits Rechnungen für Strom, Gas, Treibstoffe (betriebl Kfz), Heizöl für betriebl Gebäude(?) für den Förderzeitraum sowie für das gesamte Jahr 2021 monatsweise getrennt zu sichten und die jeweilige Menge (kWh, m3, l) sowie den Preis pro Mengeneinheit zu erforschen!
Leider sind zum heutigen Zeitpunkt viele Informationen für die Antragstellung noch gar nicht bekannt. Aufgrund des sehr engen zeitlichen Rahmens wird die Antragstellung für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung.
Stand: 3.11.2022/16:00 Uhr - Sollte ein Link nicht funktionieren teilen Sie es mir bitte mit.
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