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Vorsteuerabzug
VORAUSSETZUNGEN VORSTEUERABZUG
Jeder Unternehmer (Firma), der nicht mit seinen Lieferungen und/oder Leistungen im § 6 UStG 1994 (Umsatzsteuergesetz) davon ausgenommen ist und in Österreich Lieferungen oder Leistungen ausführt, ist verpflichtet, vom hierfür erhaltenen Entgelt (Verkaufspreis, Honorar) einen bestimmten Prozentsatz (10% oder 20%) an Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, egal ob diese Leistung für einen anderen Unternehmer oder für eine Privatperson erbracht wurde.
 
 
Andererseits besteht für Unternehmer, welche Leistungen für ihr Unternehmen empfangen die Möglichkeit, diese bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen, d.h. von der zu zahlenden Umsatzsteuer in Abzug zu bringen. Am 15. jeden Monats ergibt sich die Umsatzsteuerzahllast folgendermaßen:
Voraussetzungen Vorsteuerabzug
Um diese Vorsteuer in Abzug bringen zu können - und damit weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen zu müssen - sind jedoch folgende Voraussetzungen zu erfüllen
RECHNUNGEN ÜBER € 400,00 (inkl. Umsatzsteuer)
  1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers (Firmenwortlauf)
  2. den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung Bei Rechnungen die 10 000 Euro (ohne Ust) übersteigt, ist zusätzlich die UID-Nr des Empfängers anzugeben
  3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstande oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
  4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die abschnittsweise abgerechnet werden (z.B.: Lebensmittellieferungen), genügt die Angabe des Abrechnungszeitraumes, soweit dieser einen Kalendermonat nicht übersteigt
  5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung
  6. den anzuwendenden Steuersatz, im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
  7. den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  8. das Ausstellungsdatum
  9. eine fortlaufende Nummer, mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wir
  10. die dem liefernden oder leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte UID-Nr
  11. ein Hinweis auf die Steuerfreiheit (ig Lieferung)
  12. ein Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge)
RECHNUNGEN BIS € 400,00 (inkl. Umsatzsteuer)
  1. Den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
  3. den Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung oder der Zeitraum über den sich die Leistung erstreckt
  4. das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe und
  5. den Steuersatz
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