HONORAR STEUERBERATUNG SPARPAKET
Bei den Betreuungspaketen erfolgt eine soziale Staffelung nach Umsatz, obwohl der Arbeitsaufwand für uns in etwa gleich hoch ist, egal ob Sie € 500,00 oder € 120.000,00 Umsatz pro Jahr machen. Die Pakete sind für Einzelunternehmer bei Vermietungen mit einem Eigentümer. Bei einer OG oder KG bzw Vermietungsgemeinschaft sind - mit einem Zuschlag von € 7,50 zzgl USt pro Person - auch die Steuererklärungen für die Beteiligten im Paket enthalten.
KLEINUNTERNEHMER
Fakturierung mit/ohne Umsatzsteuer
- Umsatz: maximal 35.000,00 pro Jahr
- Steuererklärungen inklusive
- Umsatzsteuervoranmeldung mit Umsatzsteuer notwendig
UNTERNEHMER
Fakturierung mit Umsatzsteuer
- Umsatz: maximal 100.000,00 pro Jahr
- Steuererklärungen inklusive
- Umsatzsteuervoranmeldung pro Quartal notwendig
UNTERNEHMER PLUS
- Umsatz: maximal 150.000,00 pro Jahr
- Steuererklärungen inklusive
- Umsatzsteuervoranmeldung pro Monat notwendig
GESELLSCHAFTER
- Miteigentümer einer Liegenschaft
- Gesellschafter einer OG oder KG
- zusätzlich Einkommensteuererklärung notwendig
GRÜNDER
- Bestätigung der Ausweiskontrolle beim Finanzamt
- Antrag auf Erstellung Steuernummer für Unternehmer
- Antrag auf Ausstellung UID-Nummer (falls notwendig)
- Versand der Formulare an die Sozialversicherung
ARBEITSZIMMER
- Berechnung des betrieblichen Anteils
- Berücksichtigung in den Steuererklärungen
IMMOBILIE VERMIETER
- Berechnung des steuerlichen Grundanteils
- Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung
BESTÄTIGUNG FINANZAMT
- Bestätigung der Ausweiskontrolle beim Finanzamt
- Antrag Steuernummer und UID-Nummer
Erstellen Sie eine Honorarschätzung und berechnen Sie Ihr persönliches Honorar für die Betreuung.
alle Beträge zuzüglich 20 % USt - steuerliche Berücksichtigung von Wertpapieren und Immobilien (z.B: Büroraum) gegen gesonderte Berechnung
Übermittlung der Belege:
jährlich bis 30. April des Folgejahres
AGB STEUERBERATUNG SPARPAKET
Beim Sparpaket oder der honorarreduzierten Steuerberatung gelten wie bei allen unseren Leistungen die AAB (Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe - empfohlen von der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer). Falls wir für Sie auch Steuererklärungen für Vorjahre erstellen sollen, können wird dies gerne für Sie erledigen. In diesem Fall verrechnen wir Ihnen den 12 fachen Montsbetrag pro erstellten Steuererklärungsjahr.
Sie können jederzeit kündigen, es gibt keine Kündigungsfrist. Das Honorar ist daher nur bis zum Ende des Monats der Kündigung zu bezahlen. Sie erhalten von uns eine Bestätigung Ihrer Kündigung.