
KREDITGARANTIEN
Die Republik übernimmt eine Haftung bis zu 100 % für Kredite bei der Hausbank im Zuge der Corona-Krise.
Trotzdem muss die Bank die Kreditwürdigkeit nach den allgemeinen Kriterien prüfen und darf einen Kredit nur dann vergeben, wenn die Mindesteranforderungen eingehalten werden (mindestens 8 % Eigenkapitalquote, fiktive Schuldentilgungsdauer von maximal 15 Jahren). Wie bei jedem normalen Kredit müssen Unterlagen (z.B. Jahresabschlüsse der Vorjahre) übermittelt werden.
Basis der Infos: Aussendungen der Wirtschaftskammer (WKO) und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW), Homepage AMS, WKO, KSW, orf.at
veröffentlicht: 01.11.2020/07:05 Uhr
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