SERVICE & INFOS
Kleinunternehmer
KLEINUNTERNEHMER UMSATZSTEUER
Wenn der Jahresumsatz unter € 35.000,00 (Nettobetrag ohne Umsatzsteuer) bleibt, kann der Unternehmer beim Finanzamt einen Antrag auf Verzicht von der Kleinunternehmerbefreiung stellen (Regelbesteuerungsantrag).
Im Falle eines Regelbesteuerungsantrages ist die Umsatzsteuer in einer Rechnung auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig steht auch ein Vorsteuerabzug zu.
wann ist der Antrag sinnvoll?
Man unterscheidet im Wesentlichen zwei Konstellationen in denen ein Antrag auf Verzicht der Kleinunternehmerbefreiung sinnvoll ist:
- man hat hautpsächlich vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer als Kunden
- man hat große Investitonen mit hohen Vorsteuerbeträgen
Bindefristen beachten!
Bei einem Antrag auf Kleinunternehmerbefreiung ist man 5 Jahre an diesen Antrag gebunden - bei der Vermietung von Immobilien zu geschäftlichen Zwecken (z.B: Büro) sogar 20 Jahre.
Der Widerruf der Kleinunternehmerbefreiung kann immer nur im Jänner eines Jahres gestellt werden.