IDENTITÄTSKONTROLLE
bei Neukunden müssen wir deren Identität überprüfen und dies auch ausreichend und wie vorgeschrieben dokumentieren. Wir müssen daher entweder durch
- persönliche Kontrolle des Ausweises im Büro mit Ihrer Anwesenheit
- Kontrolle des Ausweises im Rahmen einer Videokonferenz
- Ersatzbeurkundung
Ihre Personalien überprüfen.
Eine Ersatzbeurkundung kann eine schriftliche Bestätigung
- Ihrer Hausbank
- Ihres Anwaltes
- Ihres Steuerberaters in der EU oder im EWR
- eines Notars
- eines Gerichts
- einer Botschaft oder Konsulats
oder andere geeignete Maßnahmen sein
Da oben angeführte Bestätigungen bei Ersatzbeurkundungen relativ kompliziert und fast immer auch mit Gebühren verbunden sind, habe wir andere geeignete Maßnahmen überlegt. Bitte übermitteln Sie daher einen Scan
- Ihres Reisepasses
- Ihrer E-Card
- Ihrer Bankomatkarte (bei der Bankomatkarte hat Ihre Bank bereits die Identitätskontrolle gemacht)
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