EINMAL.STEUERBERATUNG.GRABMANN
Einmal.Steuerberatung.Grabmann
EINMAL.STEUERBERATUNG - KLÄRUNG EINIGER FRAGEN
Nur wenige Steuerberater in Österreich bieten - wie wir und noch dazu zu einem moderaten Preis - auch eine Beratung für Personen an, die nicht Stammkunden sind. Eine Terminbuchung ist bei der Einmalberatung daher nur online möglich.
Wenn Sie "nur" (wenige) Fragen mit uns klären wollen, ist die Einmal.Steuerberatung.Grabmann die beste Möglichkeit. Es erfolgt entweder die Klärung Ihrer offenen Punkte oder von Ihnen vorbereitete Steuererklärungen werden von uns kontrolliert und/oder mit Ihnen besprochen. Bei Einmalberatungen ist im Normalfall eine Videokonferenz; eine Besprechung im Büro Wien ist mit Aufpreis möglich.
Im Normalfall brauchen wir keine Belege vorab. Bitte schicken Sie uns nur dann Unterlagen zu, wenn wir diese anfordern. Alle Mails, die wir von Ihnen erhalten, müssen durchgesehen werden und es wird eine Beratung verrechnet.
Bitte bereiten Sie alle relevanten Unterlagen vor - lieber zu viel als zu wenig - damit unsere Besprechung für Sie den größt möglichen Nutzen bringen kann. Bei der Anmeldung können Sie den für Sie besten Zeitpunkt für eine Beratung wählen.
Wir können nur österreichisches (Steuer)Recht abdecken. Wenn Sie es wünschen, können wir uns ausnahmsweise über ausländisches Recht informieren (Links auf deutsch oder englisch notwendig). Wir können jedoch nicht garantieren, dass wir Ihnen weiter helfen können und können daher auch keine Haftung für die Richtigkeit unserer Erklärungen übernehmen.
Anträge bzw Vorgangsweise zur Rückerstattung ausländischer Quellen- oder Einkommensteuern kann von uns daher nur - wie oben beschrieben - besprochen werden. Bei Einkommen, die sowohl in Österreich als auch in einem anderen Staat steuerpflichtig sein können, wird im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, welches Land das Recht der Steuereinhebung besitzt. Doppelbesteuerungsabkommen müssen von uns immer vorher durchgesehen werden (zusätzlicher Zeitaufwand 1/4 bis 1/2 Stunde).
Die Vorgangsweise zur Rückzahlung von Vorsteuern aus dem EU-Ausland können wir Ihnen erklären. Wir kennen uns beim Gewerbe- und Sozialversicherungsrecht aus (Grundwissen), Spezialfragen können aber nur nach vorheriger Recherche beantwortet werden.
Falls wir uns bei Ihren Fragen doch nicht auskennen sollten - was sehr selten vorkommt - melden wir uns sehr rasch und sagen den Termin ab.
Eine zusätzliche Kontaktaufnahme vor der Terminbuchung ist nicht möglich.
Sie können auch gerne folgende Gratisinformationen nutzen, bevor Sie sich für eine Einmalberatung bei uns entscheiden:
- unser Gründerservice
- unsere FAQ
Die Wirtschaftskammer bietet für Unternehmer und die Arbeiterkammer für Dienstnehmer eine Gratisberatung an
FRIST DES FINANZAMTES EINFACH VERLÄNGERN?
Fristen des Finanzamtes konnte man bisher (fast) immer verlängern. Manchmal reichte ein Telefonanruf bei Ihrem Sachbearbeiter - ist durch die Bekanntgabe Ihrer Steuernummer erreichbar. Sie können aber auch eine Eingabe in FinanzOnline machen >> weitere Services >> Fristverlängerungen oder Sie schicken einen formlosen Brief oder ein Fax.
Emails sind rein rechtlich keine gültige Eingabeform, daher werden Sie auch keine Mailadresse des Finanzamtes finden.
Geben Sie auf jeden Fall ein Datum der voraussichtlichen Erledigung an und weisen Sie darauf hin, dass Sie die Hilfe eines Steuerberaters brauchen.
So lange Sie keine gegenteilige Antwort erhalten, gilt die Fristverlängerung als gewährt. Für die Abgabe von Steuererklärungen gibt es aber eine gravierende Änderung: die Fristverlängerung wird nur für eine Woche gewährt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Fristverlängerungen in letzter Zeit sehr restriktiv gewährt werden, sehr oft erfolgt auch eine sofortige Abweisung.
NOTWENDIGE VORARBEITEN
Bitte beachten Sie, dass wir Steuerberater verpflichtet sind, IMMER die Identität unserer Kunden zu kontrollieren und darüber genaue Dokumentationen anzulegen. Zusätzlich müssen wir auch Details und Grundlagen unserer Beratung vorlegen können. Es erfolgt eine Überprüfung mittels Zufallsauswahl unserer Arbeit durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Bereiten Sie daher bitte vor dem Start der Terminbuchung einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein), Ihre E-Card (oder einen ähnlichen Sozialversicherungsnachweis) im Ausland sowie Ihre Bankomatkarte als Scan im pdf-Format vor; diese werden im Rahmen der Terminbuchung übermittelt. Bitte achten Sie darauf, dass die Scans lesbar sind - es reicht ein Farbscan mit einer Auflösung von 300 x 300 dpi (kann bei den meisten Scannern eingestellt werden).
Außerdem ist es sinnvoll, wenn Sie die Zugangsdaten zu FinanzOnline bereithalten, damit wir während des Termins gleich mit Eingaben starten können.
Alle tatsächlich verfügbaren Zeiten finden Sie bei der eigentlichen Terminbuchung. Termine sind meistens innerhalb von 14 Tagen verfügbar.
einmalige Kontrolle/Dokumentation bei erster Buchung | € 115,00 |
IHRE INVESTITION FÜR MEHR WISSEN
Mit Ihre Investiton für unsere Leistungen zum Steuersparen können Sie in Zukunft Ihre Steuererklärungen selbst erstellen.
Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserhalt durch Überweisung oder per Bankeinzug (Lastschrift) 7- 10 Tage nach Rechnungsdatum. Es wird immer mindestens eine 1/2 Stunde verrechnet.
Bei Unternehmer, die außerhalb der DACH-Länder (Deutschland, Österreich, Schweiz) ihren Firmensitz oder Kontoverbindung haben, müssen wir auf eine Honorarvorauszahlung bestehen. Auch bei Privatpersonen bitten wir um eine Honorarvorauszahlung, wenn Ihr Wohnsitz oder gewöhnlichter Aufenthalt NICHT in Wien, Niederösterreich oder dem Nordburgenland liegt. Bitte überweisen Sie in diesem Fall das Angeld von € 400,00 auf unser Konto mit dem IBANVAT95Q4715C0115X0919"0000 bevor Sie die Terminbuchung machen.
Unser Honorar ist in Österreich immer von der Steuer absetzbar
Honorar pro begonnener 1/4 Stunde | € 57,50 |
WEITERE TERMINE
Bei der Einmalberatung ist erfahrungsgemäß nicht damit zu rechnen, dass nach der Beratung weitere Arbeiten von uns erledigt werden (z.B: jährliche Erstellung der Steuererklärungen). Es handelt sich meistens um Arbeiten im Zusammenhang mit
- Krytpowährungen
- Aktien und Fonds
- Futures und Options
- NFT's, ETF's und ähnlichen Werten
- Fragen beim Ausfüllen der Steuererklärungen
- sonstige Fragen des Steuerrechts
Sollten Sie in Zukunft doch weitere Beratungsgespräche wünschen oder falls Sie nach unserem ersten Gespräch zusätzliche Fragen haben, können Sie jederzeit ein (weiteres) Gespräch buchen.
Wenn der neue Termin innerhalb von zwei Jahren erfolgt, ersparen wir uns die Dokumentations- und Kontrollarbeit. Danach müssen wieder 1/4 Stunde zusätzlich verrechnet werden. Sie erhalten mit der Terminbuchung einen Link, mit dem Sie sich das Hochladen der Ausweise in der Zukunft ersparen.
WANN MACHT EINE BERATUNG SINN?
Uns ist bewusst, dass Sie den Wert unserer Beratung nicht einschätzen können und vielleicht auch nicht verstehen, dass wir für die Beantwortung einer - aus Ihrer Sicht "kleinen Frage" - auf ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch bestehen. Sie werden daher vielleicht zögern einen Termin zu vereinbaren. Wir können natürlich auch keinen Erfolg bei der Rückerstattung von Steuern oder der Verringerung Ihrer Steuerbelastung garantieren, da immer Ihr zuständiger Referent bei der Behörde über Ihren Antrag entscheidet - auf seine Entscheidung kann niemand Einfluss nehmen.
Wir garantieren Ihnen jedoch, dass wir alles Mögliche unternehmen werden, dass der von Ihnen gewünschte Erfolg eintritt.
Das Steuerrecht ist sehr komplex und kompliziert. In der Praxis hat sich gezeigt, dass auch eine scheinbar unbedeutende Frage, meistens weiterer Rückfragen unsererseits bedarf um Ihre Frage ordnungsgemäß zu beantworten - und unsere Antwort erzeugt oft (noch) weitere Unklarheiten Ihrerseits, die wieder zu Fragen führen.
Sie können leicht selbst ausrechnen, ob eine Online.Steuerberatung Ihnen mehr bringt, als Sie in unser Honorar investieren müssen:
Nehmen Sie Ihren Spitzensteuersatz (abhängig von Ihrem gesamten Einkommen). Sie finden den Spitzensteuersatz auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid bzw Arbeitnehmerveranlagung. Falls dies für Sie kompliziert ist: Nehmen Sie den Erfahrungswert für ein durchschnittliches Einkommen in Österreich, dieser beträgt 30 % bis 48 % wenn Sie etwas besser verdienen.
Danach addieren Sie jene Ausgaben, deren Absetzbarkeit für Sie unsicher ist und multiplizieren diese mit Ihrem Spitzensteuersatz - so erhalten Sie Ihre voraussichtliche Steuerersparnis durch unsere Beratung.
Die Steuerersparnis vergleichen Sie mit unserem geschätzten Honorar.
Hinweis: Unser Honorar ist immer von der Einkommen- oder Lohnsteuer absetzbar, sodass Sie von unserem Honorar im Zuge des Jahresausgleiches oder der Einkommensteuerveranlagung wieder das Honorar x Spitzensteuersatz refundiert bekommen.
Beispiel:
- Honorar: € 150,00
- Spitzensteuersatz: 40 %
- Steuergutschrift aus unserem Honorar: € 60,00
- Sie zahlen also tatsächlich nur € 150,00 - € 60,00 = € 90,00 für unsere Beratung
WICHTIGE INFOS ZUR TERMINBUCHUNG
Hinweise in eigener Sache:
Wir bieten die Einmalberatung an, damit auch Menschen, die sich keinen Steuerberater leisten wollen oder können, eine Möglichkeit zur steueroptimalen Gestaltung ihrer Steuererklärungen haben.
Für uns bedeutet jeder Neukunde einen recht großen administrativen Aufwand, da wir die Identität gemäß den berufsrechtlichen Vorschriften kontrollieren und darüber umfangreiche Dokumentationen anlegen müssen.
Es ist unbedingt notwendig, dass Sie die - auf der nächsten Seite - angeführten Honorarvereinbarungen ausdrücklich bestätigen und die Honorarnote entweder sofort nach Erhalt überweisen oder wir mittels einer unwiderruflichen Lastschrift das Honorar einziehen.
Wenn Sie einen PC ohne Kamera und Mikrofon haben, können Sie mit dem Einladungslink auch eine Sitzung auf Ihrem Handy oder Tablett UND gleichzeitig auch eine Sitzung auf Ihrem PC starten. So können Sie leicht die auf Ihrem PC gespeicherte Dokumente während unseres Gesprächs teilen.
Eine Terminbuchung ist nur über das von uns vorbereitete Online-Prozedere möglich.
Bitte beachten Sie, dass jede Anfrage von Ihnen (z.B: Mail oder Telefon) eine Beratungsleistung auslöst (mindestens ¼ Stunde).
Wichtiger Hinweis: Aus Erfahrung wissen wir, dass manche Mailanbieter (z.B: GMX, Outlook, hotmail) sehr oft bisher unbekannte Absender in den Spamordner verschiebt. Setzen Sie daher bitte die Domaine grabmann.at auf die White List und kontrollieren Sie regelmäßig Ihren Spam-Ordner. Sie erhalten sofort nach Abschluss eines unserer Formulare immer ein Bestätigungsmail. Wir melden uns auf Ihre Mails auch immer innerhalb eines Arbeitstages.
Sollten Sie nach unserem Termin die Steuererklärungen doch durch uns erstellen lassen, wird dieses Gespräch und alle damit zusammenhängenden Arbeiten zum Stundensatz für Stammkunden verrechnet. Sie erhalten in diesem Fall eine Gutschrift zur Differenz; diese beträgt ca. 20%.
ABLAUF DER TERMINBUCHUNG
Die Terminbuchung besteht aus drei Teilen. Erst im 3. Abschnitt können Sie Ihren Wunschtermin auswählen. Falls Sie vorher abbrechen kommt es zu keiner Terminreservierung für Sie und Sie müssen das ganze Prozedere nochmals starten.
- Übermittlung Ihrer Ausweise: Bereiten Sie daher bitte einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein), Ihre E-Card sowie Ihre Bankomatkarte als Scan im pdf-Format vor. Bitte vermeiden Sie Bilder (jpg, jepg, png, bmp), da diese meistens sehr groß sind - Bilder müssen von uns danach händisch verkleinert werden. Bitte übermitteln Sie alle Scans mit Ihrem Namen im Dateinamen, damit diese sofort zugeordnet werden können (es laden auch noch andere Personen Unterlagen hoch). Danke
- Info und Zustimmung zu unseren Honorarvereinbarungen
- Buchung Ihres Wunschtermins
Falls Sie nicht alle Schritte ausführen, weisen wir Sie auf Ihren Fehler hin und schicken Ihnen einen Link, wo Sie fortsetzen können. Dieser Mehraufwand muss auch in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass wir die freien Termine für Einmalberatungen eingeschränken müssen, um genug freie Ressourcen für unsere Stammkunden zu haben. Vor allem von Oktober bis März (der arbeitsintensivsten Zeit des Jahres) kann es vorkommen, dass freie Termine erst in ein oder zwei Wochen verfügbar sind. Es handelt sich hier um keinen Fehler im System oder fehlendes Wissen Ihrerseits bei der Eingabe auf Online-Seiten.
Bitte beachten Sie, dass
- eine Terminbuchung erst auf den Folgeseiten möglich ist
- nicht zu allen Zeiten Termine für die Einmalberatung buchbar sind, da wir intern freie Zeiten für dringende Erledigungen für unsere Stammkunden reserviert haben
- Termine sind nur an bestimmten Tagen buchbar
- am Ende jeden Jahres nutzen wir die Zeit für Steueroptimierungen unserer Stammkunden
- Präsenztermine (Besprechung im Büro Wien oder Büro Loosdorf) bei Einmalberatungen nicht sinnvoll sind, weil immer wieder Eingaben auf Ihrem Computer (z.B: FinanzOnline) notwendig sind
Falls Sie dringend einen Termin brauchen, können Sie auf der (letzten) Seite der Terminbuchung unter Zusatztermine vielleicht doch Ihren Wunschtermin finden. Dafür wird ein Zuschlag von € 210,00 + 20 % USt (Stand Jänner 2025) verrechnet.