Einmal.Steuerberatung.Grabmann - Online Steuerberater Grabmann: kompetent | transparent | fair

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EINMAL.STEUERBERATUNG.GRABMANN
Einmal.Steuerberatung.Grabmann
Einmalberatung - Klärung einiger Fragen
Nur wenige Steuerberater in Österreich bieten - wie wir - auch eine Beratung für Personen an, die nicht Stammkunden sind. Eine Terminbuchung ist bei der Einmalberatung nur online möglich.

Wenn Sie "nur" (wenige) Fragen mit uns klären wollen, ist die Einmal.Steuerberatung.Grabmann die beste Möglichkeit. Es erfolgt entweder die Klärung Ihrer offenen Punkte oder von Ihnen vorbereitete Steuererklärungen werden von uns kontrolliert und/oder mit Ihnen besprochen. Bei Einmalberatungen ist nur eine Videokonferenz möglich. Falls Sie nach einem Gespräch weitere Fragen haben, können Sie gerne einen zusätzlichen Termin buchen. Sie erhalten mit der Terminbestätigung einen Link, mit dem Sie direkt zur Terminbuchung gelangen.

Im Normalfall brauchen wir keine Belege vorab. Bitte schicken Sie uns nur dann Unterlagen zu, wenn wir diese anfordern. Alle Mails, die wir von Ihnen erhalten, müssen durchgesehen werden und es wird eine Beratung verrechnet.

Bitte bereiten Sie alle relevanten Unterlagen vor - lieber zu viel als zu wenig - damit unsere Besprechung für Sie den größt möglichen Nutzen bringen kann. Bei der Anmeldung können Sie den für Sie besten Zeitpunkt für eine Beratung wählen. Für die Besprechung halten Sie bitte die Zugangsdaten zu FinanzOnline bereit, damit wir - falls notwendig - nachsehen können.

Wir können nur österreichisches (Steuer)Recht abdecken.  Wenn Sie es wünschen, können wir uns ausnahmsweise über ausländisches Recht informieren (Links auf deutsch oder englisch notwendig). Wir können jedoch nicht garantieren, dass wir Ihnen weiter helfen können und daher auch keine Haftung für die Richtigkeit unserer Erklärungen übernehmen.

Anträge bzw Vorgangsweise zur Rückerstattung ausländischer Quellen- oder Einkommensteuern kann von uns daher nur - wie oben beschrieben - besprochen werden. Bei Einkommen, die sowohl in Österreich als auch in einem anderen Staat steuerpflichtig sein können, wird im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, welches Land das Recht der Steuereinhebung besitzt. Doppelbesteuerungsabkommen müssen von uns immer vorher durchgesehen werden (zusätzlicher Zeitaufwand 1/4 bis 1/2 Stunde).

Die Rückzahlung von Vorsteuern aus dem EU-Ausland können wir jedoch für Sie beantragen oder Ihnen die Vorgangsweise erklären. Wir kennen uns beim Gewerbe- und Sozialversicherungsrecht aus (Grundwissen), Spezialfragen können aber nur nach vorheriger Recherche beantwortet werden.

Falls wir uns bei Ihren Fragen doch nicht auskennen sollten - was sehr selten vorkommt - melden wir uns sehr rasch und sagen den Termin ab.

Eine zusätzliche Kontaktaufnahme vor der Terminbuchung ist nicht möglich und es kann kein Angebot für die Einmalberatung erstellt werden.

Sie können auch gerne folgende Gratisinformationen nutzen, bevor Sie sich für eine Einmalberatung bei uns entscheiden:

Die Wirtschaftskammer bietet für Unternehmer und die Arbeiterkammer für Dienstnehmer eine Gratisberatung an
Frist des Finanzamtes? einfach verlängern
Fristen des Finanzamtes kann man immer verlängern. Manchmal reicht ein Telefonanruf bei Ihrem Sachbearbeiter - ist durch die Bekanntgabe Ihrer Steuernummer erreichbar. Sie können aber auch eine Eingabe in FinanzOnline machen
>> weitere Services >> Fristverlängerungen
oder Sie schicken einen formlosen Brief oder ein Fax.

Emails sind rein rechtlich keine gültige Eingabeform, daher werden Sie auch nirgends eine Mailadresse des Finanzamtes finden.

Geben Sie auf jeden Fall ein Datum der voraussichtlichen Erledigung an und weisen Sie darauf hin, dass Sie die Hilfe eines Steuerberaters brauchen.

So lange Sie keine gegenteilige Antwort erhalten, gilt die Fristverlängerung als gewährt.
Ihre Investition für mehr Wissen
Mit Ihre Investiton für unsere Leistungen zum Steuersparen können Sie in Zukunft Ihre Steuererklärungen selbst erstellen. Es wird immer mindestens 1/2 Stunde verrechnet.

Bitte beachten Sie die notwendigen Vorarbeiten auf Grund berufsrechtlicher Vorschriften, welche auch in Rechnung gestellt werden müssen. Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt einige Tage nach Rechnungsdatum durch Ihre Überweisung oder per Lastschriftermächtigung (Einzug) 7- 10Tage nach Rechnungsdatum.

Bei Personen, die außerhalb der DACH-Länder (Deutschland, Österreich, Schweiz) ihren Wohn- bzw Firmensitz oder Kontoverbindung haben, müssen wir auf eine Honorarvorauszahlung bestehen. Bitte überweisen Sie in diesem Fall das Angeld von € 300,00 auf unser Konto mit dem IBAN AT39 4715 0353 1902 1401 bevor Sie die Terminbuchung machen.

Unser Honorar ist in Österreich immer von der Steuer absetzbar
Bei der Einmalberatung ist erfahrungsgemäß nicht damit zu rechnen, dass nach der Beratung weitere Arbeiten von uns erledigt werden (z.B: jährliche Erstellung der Steuererklärungen). Es handelt sich um Arbeiten im Zusammenhang mit
  • Krytpowährungen
  • Aktien und Fonds
  • Futures und Options
  • NFT's, ETF's und ähnlichen Werten
  • Fragen beim Ausfüllen der Steuererklärungen
  • sonstige Fragen des Steuerrechts
Honorar pro begonnener 1/4 Stunde    €     44,00
Dokumentation bei Erstklienten€     88,00
weitere Termine
Sollten Sie in Zukunft weitere Beratungsgespräche wünschen oder falls Sie nach unserem ersten Gespräch zusätzliche Fragen haben, können Sie jederzeit ein Gespräch buchen - den Link erhalten Sie im Bestätigungsmail nach Ihrer Terminbuchung. Wir ersparen uns die Dokumentations- und Kontrollarbeiten, wenn die Terminbuchung innerhalb von zwei Jahren liegt; danach müssen wieder 2 x 1/4 Stunde zusätzlich verrechnet werden.
wann macht eine Beratung Sinn?
Uns ist bewusst, dass Sie den Wert unserer Beratung nicht einschätzen können und vielleicht auch nicht verstehen, dass wir für die Beantwortung einer - aus Ihrer Sicht "kleinen Frage" - auf ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch bestehen. Sie werden daher vielleicht zögern einen Termin zu vereinbaren. Wir können natürlich auch keinen Erfolg  bei der Rückerstattung von Steuern oder der Verringerung Ihrer Steuerbelastung garantieren, da immer Ihr zuständiger Referent bei der Behörde über Ihren Antrag entscheidet - auf seine Entscheidung kann niemand Einfluss nehmen.

Wir garantieren Ihnen jedoch, dass wir alles Mögliche unternehmen werden, dass der von Ihnen gewünschte Erfolg eintritt.

Das Steuerrecht ist sehr komplex und kompliziert. In der Praxis hat sich gezeigt, dass auch eine scheinbar unbedeutende Frage, meistens weiterer Rückfragen unsererseits bedarf um Ihre Frage ordnungsgemäß zu beantworten - und unsere Antwort erzeugt oft (noch) weitere Unklarheiten Ihrerseits, die wieder zu Fragen führen.

Sie können leicht selbst ausrechnen, ob eine Online.Steuerberatung Ihnen mehr bringt, als Sie in unser Honorar investieren müssen:
Nehmen Sie Ihren Spitzensteuersatz (abhängig von Ihrem gesamten Einkommen). Sie finden den Spitzensteuersatz auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid bzw Arbeitnehmerveranlagung. Falls dies für Sie kompliziert ist: Nehmen Sie den Erfahrungswert für ein durchschnittliches Einkommen in Österreich, dieser beträgt 30 % oder 42 % wenn Sie etwas besser verdienen.

Danach addieren Sie jene Ausgaben, deren Absetzbarkeit für Sie unsicher ist und multiplizieren diese mit Ihrem Spitzensteuersatz - so erhalten Sie Ihre voraussichtliche Steuerersparnis durch unsere Beratung.

Die Steuerersparnis vergleichen Sie mit unserem geschätzten Honorar.

Hinweis: Unser Honorar ist immer von der Einkommen- oder Lohnsteuer absetzbar, sodass Sie von unserem Honorar im Zuge des Jahresausgleiches oder der Einkommensteuerveranlagung wieder das Honorar x Spitzensteuersatz refundiert bekommen.

Beispiel:
- Honorar: € 150,00
- Spitzensteuersatz: 42 %
- Steuergutschrift aus unserem Honorar: € 63,00
- Sie zahlen also tatsächlich nur € 150,00 - € 63,00 = € 87,00 für unsere Beratung
notwendige Vorarbeiten
Bitte beachten Sie, dass wir Steuerberater verpflichtet sind, IMMER die Identität unserer Kunden zu kontrollieren und darüber genaue Dokumentationen anzulegen. Zusätzlich müssen wir auch Details und Grundlagen unserer Beratung vorlegen können. Es erfolgt eine Überprüfung mittels Zufallsauswahl unserer Arbeit durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Bereiten Sie daher bitte vor dem Start der Terminbuchung einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein), Ihre E-Card (oder einen ähnlichen Sozialversicherungsnachweis) im Ausland sowie Ihre Bankomatkarte als Scan im pdf-Format vor; diese werden im Rahmen der Terminbuchung übermittelt. Bitte achten Sie darauf, dass die Scans lesbar sind - es reicht ein Farbscan mit einer Auflösung von 300 x 300 dpi (kann bei den meisten Scannern eingestellt werden).

Außerdem ist es sinnvoll, wenn Sie die Zugangsdaten zu FinanzOnline bereithalten, damit wir während des Termins gleich mit Eingaben starten können.

Alle tatsächlich verfügbaren Zeiten finden Sie bei der eigentlichen Terminbuchung. Termine sind meistens innerhalb von 14 Tagen verfügbar.
Wolfgang GRABMANN
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schenkendorfgasse 35/I/7-8
1210 Wien
Telefon/WhatsApp: +43 676/847 957 311
E-Mail: wolfgang@grabmann.at
 Öffnungszeiten
  Montag - Donnerstag :  08:00 - 16:30
  Freitag:                            08:30 - 13:00
  Samstag - Sonntag :     geschlossen

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