Corona Fixkostenzuschuss Phase II
CORONA-FIXKOSTENZUSCHUSS PHASE 2
Die Bestimmungen für den Corona-Fixkostenzuschuss Phase 2 gibt es im Vergleich zur Phase 1 einige, wichtige Änderungen: Allen Unternehmen wird zur Abdeckung deren Fixkosten in Höhe des Umsatzausfalls (bis zu 100 %) ersetzt. Jedes Unternehmen muss sich jedoch entscheiden: entweder Verlustersatz oder Fixkostenzuschuss.
Zusätzlich zu den Fixkosten der Phase 1 sind in der Phase 2 auch
- die Abschreibungen (steuerlicher Wertverlust)
- Leasingraten inklusive der darin enthaltenen fiktiven Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter
- frustrierte Aufwendungen und Personalaufwendungen, die für den Erhalt des Mindestbetriebes notwendig sind
Der Antrag kann ab 23. November 2020 eingebracht werden.
Bei einem Vorjahresumsatz (Umsatz 2019) von unter 100.000 €, können auch wahlweise 30 % des Umsatzausfalls als Fixkosten angesetzt werden.
Es haben ALLE Unternehmen Anspruch auf diesen nicht rückzahlbaren Zuschuss, die
- den Standort UND die Geschäftstätigkeit in Österreich haben
- schwerwiegenden Liquiditätsengpässen durch Covid-19, das heißt ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 %
- alle zumutbaren Maßnahmen gesetzt haben, um die Fixkosten zu reduzieren
- alle zumutbaren Maßnahmen gesetzt haben, um die Arbeitsplätze in Österreich zu erhalten (Kurzarbeit)
- vor der Krise wirtschaftlich gesund waren
- die Rechtsform ist egal. GmbH´s haben genauso Anspruch wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaften
Die genauen Infos:
Über die den aktuellen Stand am 9.11.2020 gibt dieser Artikel im ORF einen guten Überblick.
Basis der Infos: Aussendungen der Wirtschaftskammer (WKO) und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW), Homepage AMS, WKO, KSW, orf.at
veröffentlicht: 23.11.2020/15:30 Uhr
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