INFOS FÜR DIENSTNEHMER
Kurzarbeit
Während der Kurzarbeit besteht das Dienstverhältis in vollem Umfang weiter, der Auszahlungsbetrag wird um 10 % bis 20 % reduziert. Das Gehalt/Lohn wird weiter vom Dienstgeber ausgezahlt. Es besteht daher weiter eine Kranken- und Pensionsversicherung und damit werden weiter Zeiten für die Pension erworben.
Arbeitslose
Im Fall einer Arbeitslosigkeit besteht das Dienstverhältis NICHT weiter. Es wird Arbeitslosengeld ausbezahlt, dass bei ca. 55 % des letzten Nettogehalts liegt. Es besteht auch hier weiter eine Kranken- und Pensionsversicherung und damit werden weiter Zeiten für die Pension erworben - durch das geringere Entgelt verringern diese Zeiten jedoch die Basis für die Pensionsauszahlung (die Penson wird weniger). Die Kündigungsfristen sind auch in Corona-Zeiten einzuhalten.
Auf jeden Fall muss der Arbeitgeber das Gehalt einige Monate vorfinanzieren, da die Auszahlung seitens des AMS sehr zeitverzögert erfolgt!

Basis der Infos: Aussendungen der Wirtschaftskammer (WKO) und der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW), Homepage AMS, WKO, KSW, orf.at
überarbeitet: 31.10.2020/11:30 Uhr
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Rchtlicher Hinweis: Alle Infos beruhen auf oben angeführten Quellen und ändern sich laufend. Es kann keine Haftung für einen auf dieser Seite angeführten Ratschlag übernommen werden.