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EINMAL.STEUERBERATUNG.GRABMANN
Besteuerung Kaptialerträge
VERSTEUERUNG VON KAPITALERTRÄGEN
Die Kapitalertragsteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer. Die Einhebung erfolgt mit einem pauschalen Satz.

Regelbesteuerung bedeutet, dass bei der Berechnung der Einkommensteuer auf Zinseinkünfte alle Gewinn und Verluste eines Jahres gegenübergestellt werden und nur die Differnz ist zu besteuern. Die Besteuerung erfolgt mit dem normalen Einkommensteuertarif, was bedeutet, dass die Zinseinkünfte dem Spitzensteuersatz unterliegen.  Die Kapitalertragsteuer wird als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer gewertet.

Ein Antrag auf Regelbesteuerung kann nur in eine Einkommensteuererklärung beantragt werden. Daher muss bei einer Arbeitnehmerveranlagung zuerst ein Antrag auf Wechsel zur betrieblichen Veranlagung gestellt werden. Man ist dann aber auch in den Folgenjahren einkommensteuerpflichtig oder man stellt einen neuerliche Antrag auf Wechsel zur Arbeitnehmerveranlagung.

Ob ein Regelbesteuerungsantrag sinnvoll ist, hängt nicht nur von der bezahlten Kapitalertragssteuer ab, sondern auch ob man für die Einkommensteuererklärung professionelle Hilfe von uns braucht. In diesem Fall muss auch unser Honorar in die Rentabilitätsrechnung einbezogen werden - unser Honorar verringert aber immer im Jahr der Zahlung Ihre Einkommensteuerbasis.
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Bei Fragen der Besteuerung von Kapitalerträgen liegt immer eine Einmal.Steuerberatung vor, weil immer bereits bei der ersten Kontaktaufnahme grundsätzliche Fragen zu klären sind. Es reicht daher im Normalfall ein Beratungsgespräch, damit Sie die Steuererklärungen selbst erstellen können. Eine Einmal.Steuerberatung kann nur online gebucht werden.

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Wolfgang GRABMANN
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Schenkendorfgasse 35/I/7-8
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E-Mail: wolfgang@grabmann.at
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