EINMAL.STEUERBERATUNG.GRABMANN
Wertpapierdepot
AUSLANDSDEPOT
Es ist sehr verlockend das Depot für die Aktien, Fonds oder anderen Kapitalanlagen bei einem ausländischen Anbieter führen zu lassen. Rechtlich ist ein Auslandsdepot kein Problem und die Gebühren bei ausländischen Dienstleistern sind meistens geringer als im Inland.
Bitte beachten Sie aber, dass die Kapitalertragsteuer und allfällige andere Steuern (z.B: Solidaritätszuschlag) immer nach dem Firmensitz des Depotanbieters berechnet werden muss. Oft ist es nicht möglich, durch eine Erklärung über die korrekte Versteuerung in Österreich Steuerfreiheit im "Lagestaat" zu erreichen. Zusätzlich müssen Sie bei ausländischen Depots auf jeden Fall in Österreich eine Einkommensteuererklärung samt der Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen beim Finanzamt einreichen.
Bei Kalkulation der Kosten für Ihr Depot, müssen Sie also nicht nur die Depotgebühren, sondern auch die nicht rückerstattbare ausländischen Steuern sowie die Kosten für die österreichischen Steuererklärung berücksichtigen.
Bei inländischen Depots wird die Kapitalertragsteuer bei den meisten Kapitalerträgen von der Depotstelle berechnet und abgeführt. 2024 soll die Kapitalertragsteuer auch von Gewinnen aus Kryptowährungen an das Finanzamt gemeldet und überwiesen werden. Sehr oft ist damit das inländische Depot billiger als der ausländische Anbieter.
Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel des Depots, fast immer innerhalb eines Monats beim Finanzamt gemeldet werden muss, damit keine - unerwünschte - Steuerpflicht entsteht.